Klimaschutz
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Klimaschutz
Im Facility Management (FM) in Deutschland hat die Dokumentation des Klimaschutzes eine Schlüsselrolle. Sie dient nicht nur der Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen, sondern bildet auch die Grundlage für strategische Investitions‑ und Betriebsentscheidungen. Europäische Richtlinien (z. B. die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase) und nationale Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichten Betreiber dazu, Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen systematisch zu erfassen und zu reduzieren. Regionale Gesetze wie das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) verlangen Dekarbonisierungsfahrpläne für Fernwärmenetze.
Die Dokumentation zum Klimaschutz im Facility Management ist mehr als eine Pflichtaufgabe – sie ist ein strategisches Steuerungsinstrument. Vom F‑Gas‑Logbuch über Energieaudits bis zum Dekarbonisierungsfahrplan bilden diese Unterlagen die Grundlage für einen gesetzeskonformen und zukunftsfähigen Gebäudebetrieb. Sie ermöglichen es Facility‑Manager:innen, Risiken zu minimieren, Fördermittel zu sichern und die Energie‑ und Klimaperformance ihrer Objekte kontinuierlich zu verbessern. Eine vorausschauende Dokumentation hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern steigert auch die Attraktivität der Immobilien im Sinne von Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
- Treibhausgasen
- Energieauditor/in
- Allgemein
- Gebäude
- Dekarbonisierungsfahrplan
- Energieausweis
- Energiebedarfsausweis
- Energiebilanz
- Energiekonzept
- Energiespar-Contract
- Energieverbrauchsausweis
- Klimaplan
- Qualifikationsnachweise
- Prüfberichte
- Lebenszyklusbewertung
- Energiemanagementbericht
- Zertifikate
- Herkunftsnachweisregister
Aufzeichnungen • Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Aufzeichnungen über Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen |
| Zweck & Umfang | Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Einsatz, Dichtigkeitskontrollen, Wartung und Entsorgung von Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | Verordnung (EU) 2024/573; Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV); Verordnung (EG) 1516/2007; DIN EN 378-4 |
| Kernelemente | • Identifikation und Standort der Anlage |
| Verantwortliche | Betreiber (Facility Manager oder Eigentümer) |
| Praktische Hinweise | Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Sie sind relevant für Inspektionen, TÜV-Audits und Umweltberichte. |
Erläuterung
Diese Aufzeichnung bildet die rechtliche Grundlage für den sicheren Umgang mit Kälte‑ und Klimaanlagen. Nach der ChemKlimaschutzV müssen Betreiber den Typ und die Menge der eingesetzten oder zurückgewonnenen fluorierten Gase, die Ergebnisse von Dichtheitsprüfungen sowie durchgeführte Servicearbeiten dokumentieren und die Nachweise mindestens fünf Jahre aufbewahren. Bei Außerbetriebnahme müssen auch die Rückgewinnungs‑ und Entsorgungsmaßnahmen der Gase festgehalten werden. Diese Dokumentation erleichtert die Planung von Wartungsintervallen gemäß DIN EN 378‑4 und ist im Falle behördlicher Kontrollen oder Versicherungsprüfungen entscheidend.
Aufzeichnungen zur Fachkunde • Energieauditor/in
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Nachweis der technischen Fachkunde (Energieauditor/in) |
| Zweck & Umfang | Nachweis, dass die beauftragte Person die Qualifikationsanforderungen für die Durchführung von Energieaudits erfüllt. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | DIN EN 16247-5; § 8b Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) |
| Kernelemente | • Nachweis über einschlägigen Hochschulabschluss oder Meister-/Technikerabschluss sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung |
| Verantwortliche | Energieauditor/in |
| Praktische Hinweise | Diese Unterlagen müssen dem Auftraggeber vorgelegt werden und werden bei öffentlichen Ausschreibungen sowie durch das BAFA im Rahmen der Auditregistrierung überprüft. |
Erläuterung
Die Qualität eines Energieaudits hängt von der Kompetenz des Auditors ab. Das EDL‑G schreibt vor, dass Energieauditoren neben einer fachlichen Ausbildung eine dreijährige Berufserfahrung in der Energieberatung nachweisen und regelmäßig Fortbildungen besuchen müssen. Die Qualifikation nach DIN EN 16247‑5 umfasst zudem Kenntnisse der relevanten Normen sowie die Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Neutralität. Ohne diesen Kompetenznachweis können Auditberichte angezweifelt oder rechtlich beanstandet werden.
Bericht • Energieaudit (allgemein)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Bericht: Energieaudit (allgemein) |
| Zweck & Umfang | Ganzheitliche Untersuchung des Energieverbrauchs eines Unternehmens und Identifizierung von Einsparpotenzialen. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | DIN EN 16247-1; §§ 8a, 8b Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) |
| Kernelemente | • Beschreibung des Unternehmens und seiner Standorte |
| Verantwortliche | Energieauditor/in |
| Praktische Hinweise | Der allgemeine Energieaudit-Bericht dient sowohl der strategischen Unternehmensplanung als auch der Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflichten nach EDL-G und EnEfG. Er muss mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs abdecken. |
Erläuterung
Der allgemeine Energieauditbericht nach DIN EN 16247‑1 bildet den Einstieg in das Energie‑ und Klimamanagement. Er analysiert den Energieverbrauch eines Unternehmens ganzheitlich und schlägt Maßnahmen zur Effizienzsteigerung vor. Gemäß EDL‑G müssen Audits auf verifizierten Daten beruhen, alle relevanten Verbrauchsbereiche abdecken und Einsparmaßnahmen ökonomisch bewerten. Das Ergebnis liefert Facility‑Managern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Priorisierung von Investitionen und ermöglicht die Erfüllung von ESG‑Berichtspflichten.
Bericht • Energieaudit (Gebäude)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Bericht: Energieaudit (Gebäude) |
| Zweck & Umfang | Beurteilung der energetischen Effizienz eines einzelnen Gebäudes mit Fokus auf die Gebäudehülle und die gebäudetechnischen Anlagen. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | DIN EN 16247-2; DIN EN 378-4; §§ 8a und 8b Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) |
| Kernelemente | • Bewertung von Heiz-, Kühl-, Lüftungs- und Warmwasseranlagen |
| Verantwortliche | Energieauditor/in |
| Praktische Hinweise | Das Gebäude-Energieaudit bildet die Grundlage für Sanierungsentscheidungen und Förderanträge (z. B. BAFA/KfW). Es muss den überwiegenden Teil der Gebäudeflächen berücksichtigen und auch bestehende Verträge (Energieversorgung, Wartung) in die Bewertung einbeziehen. |
Erläuterung
Das gebäudespezifische Energieaudit gemäß DIN EN 16247‑2 vertieft die Analyse aus dem allgemeinen Audit. Es umfasst technische Systeme wie Heizung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung und bewertet, ob diese Systeme die vorgeschriebene Leistung erbringen. Zudem werden Gebäudehülle und energetische Kennwerte mit normativen Benchmarks verglichen. Für Facility‑Manager:innen ist dieser Bericht maßgeblich für die Planung von Sanierungen, die Beantragung von Fördermitteln und die Einhaltung des GEG.
Dekarbonisierungsfahrplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Energieausweis (beheizte/gekühlte Gebäude) |
| Zweck & Umfang | Offizielles Dokument zum Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | Gebäudeenergiegesetz (GEG); DIN V 18599; Energieeinsparverordnung (EnEV, historisch) |
| Kernelemente | • Energiedaten (Primärenergiebedarf bzw. Energieverbrauch) |
| Verantwortliche | Qualifizierte Aussteller (z. B. eingetragene Energieberater/innen) |
| Praktische Hinweise | Der Energieausweis muss bei Vermietung, Verkauf oder auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden. Er ist zehn Jahre gültig und nach größeren baulichen Änderungen neu auszustellen. Für öffentliche Gebäude besteht zudem eine gesetzliche Aushangpflicht. |
Erläuterung
Der Dekarbonisierungsfahrplan dient als strategisches Instrument zur Umstellung von Gebäude‑ oder Fernwärmesystemen auf erneuerbare Energiequellen. Laut HmbKliSchG müssen Hamburger Wärmeversorgungsunternehmen darlegen, wie sie mindestens 30 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen bis 2029 bereitstellen und bis 2050 klimaneutral werden. Das WPG konkretisiert Inhalt und Form solcher Pläne: Es fordert eine umfassende Bestandsaufnahme des Netzes (Länge, Energieabsatz, eingesetzte Energieträger) sowie die Ermittlung von Potenzialen für erneuerbare Energien und Abwärme. Für Facility‑Manager:innen bietet der Plan eine Roadmap zur langfristigen Dekarbonisierung des Portfolios.
Energieausweis (beheizte und gekühlte Gebäude)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Energieausweis (beheizte/gekühlte Gebäude) |
| Zweck & Umfang | Offizielles Dokument zum Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | Gebäudeenergiegesetz (GEG); DIN V 18599; Energieeinsparverordnung (EnEV, historisch) |
| Kernelemente | • Energiedaten (Primärenergiebedarf bzw. Energieverbrauch) |
| Verantwortliche | Qualifizierte Aussteller (z. B. eingetragene Energieberater/innen) |
| Praktische Hinweise | Der Energieausweis muss bei Vermietung, Verkauf oder auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden. Er hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und ist nach größeren baulichen Änderungen neu auszustellen. Für öffentliche Gebäude besteht zudem eine Aushangpflicht. |
Erläuterung
Der Energieausweis gibt Mietern, Käufern und Behörden Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Das GEG schreibt vor, dass der Ausweis 10 Jahre gültig ist und spätestens bei Änderung der Gebäudehülle neu ausgestellt werden muss. Es gibt Bedarfs‑ und Verbrauchsausweise; der Verbrauchsausweis basiert auf mindestens 36 Monaten Energieverbrauch, der an Witterungsbedingungen angepasst werden muss. Facility‑Manager:innen verwenden den Ausweis für Transaktionen und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Energiebedarfsausweis / Energieeffizienzpass
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Energiebedarfsausweis / Energieeffizienzpass |
| Zweck & Umfang | Bewertung des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes anhand detaillierter Bauteil- und Anlagendaten. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | Gebäudeenergiegesetz (GEG); DIN V 18599 (Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs) |
| Kernelemente | • Detaillierte bauliche Daten (z. B. U-Werte, Flächen, Volumen) |
| Verantwortliche | Zertifizierte Energieberater/innen |
| Praktische Hinweise | Der Energiebedarfsausweis wird insbesondere für Neubauten und umfassende Sanierungen erstellt und bildet häufig die Grundlage für staatliche Förderprogramme. |
Erläuterung
Der Bedarfsausweis ermittelt anhand von Normen wie DIN V 18599 den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes und ordnet diesen in Effizienzklassen ein. Diese Berechnung berücksichtigt Bauteile, Anlagentechnik und Nutzerprofile. Er ist präziser als der Verbrauchsausweis und erforderlich bei wesentlichen Neubauten oder Sanierungen. In der FM‑Praxis dient er als Basis für Optimierungsmaßnahmen und Förderanträge.
Energiebilanz
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Energiebilanz |
| Zweck & Umfang | Systematische Erfassung und Analyse von Energieflüssen und Verbrauchsstrukturen eines Gebäudes oder Portfolios. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | DIN V 18599 (Energiebilanzierung von Gebäuden); DIN EN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) |
| Kernelemente | • Erfassung des Energieeinsatzes für Heizen, Kühlen, Lüften, Warmwasser und Beleuchtung |
| Verantwortliche | Facility Manager/in oder Energiemanager/in |
| Praktische Hinweise | Die Energiebilanz bildet die Grundlage für Energieberichte, Kennzahlen und die Überwachung der Zielerreichung. Sie wird aus Verbrauchsabrechnungen, Energiemanagementsystemen und Energieaudits abgeleitet. |
Erläuterung
Die Energiebilanz stellt die Gesamtheit der Energieflüsse eines Gebäudes dar. Sie basiert auf Daten aus Verbrauchsabrechnungen, Messsystemen und normativen Berechnungsmethoden (DIN V 18599). Für Facility‑Manager:innen ist sie ein zentrales Instrument zur Analyse von Einsparpotenzialen, zur Vorbereitung von Audits und zur Berichterstattung innerhalb des Energiemanagements.
Erläuterung
Ein durchdachtes Energiekonzept definiert, wie ein Gebäude langfristig mit Energie versorgt und betrieben werden soll. Es berücksichtigt gesetzliche Anforderungen (GEG), zukünftige Klimaziele und technische Innovationen wie Gebäudeautomation. Für Facility‑Manager:innen ist das Konzept wichtig, um spätere Betriebsabläufe effizient zu gestalten und Investitionsentscheidungen zu treffen.
Energiespar-Contract (Energie-Performance-Contracting)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Energiespar-Contract (Energy Performance Contract) |
| Zweck & Umfang | Vertragliche Vereinbarung, bei der ein Dienstleister (Contractor) Maßnahmen zur Energieeinsparung plant, finanziert und umsetzt. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | DIN EN 15900 (Energieeffizienz-Dienstleistungen); VDMA 24198; DIN EN 16247; Gebäudeenergiegesetz (GEG) |
| Kernelemente | • Beschreibung des Leistungsumfangs (z. B. Modernisierung von Anlagentechnik) |
| Verantwortliche | Contracting-Dienstleister und Auftraggeber (Eigentümer) |
| Praktische Hinweise | Beim Energiespar-Contracting übernimmt der Contractor die Finanzierung der Maßnahmen und refinanziert sich über die garantierten Einsparungen. Facility Manager:innen müssen sicherstellen, dass die Vertragspartner qualifiziert sind und die Einspargarantien realistisch kalkuliert werden. |
Erläuterung
Contracting ist ein Instrument zur Modernisierung von Gebäuden ohne sofortige Eigeninvestitionen. Der Contractor plant und realisiert Effizienzmaßnahmen, garantiert Energieeinsparungen und erhält eine Vergütung aus den erzielten Einsparungen. Für Facility‑Manager:innen bedeutet dies eine Risikoabwälzung, zugleich müssen die Verträge klar regeln, welche Leistungen erbracht werden und wie die Einsparungen überwacht werden.
Energieverbrauchsausweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Energieverbrauchsausweis |
| Zweck & Umfang | Dokumentation des tatsächlichen Energieverbrauchs eines Gebäudes über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | Gebäudeenergiegesetz (GEG); DIN V 18599; §§ 79 ff. GEG |
| Kernelemente | • Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung über mindestens drei Jahre |
| Verantwortliche | Qualifizierte Aussteller/innen (z. B. Energieberater/innen) |
| Praktische Hinweise | Der Verbrauchsausweis ist insbesondere für Bestandsgebäude mit geringem Sanierungsstand zulässig. Er hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und muss bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden. |
Erläuterung
Im Gegensatz zum Bedarfsausweis basiert der Verbrauchsausweis auf realen Verbrauchsdaten. Laut GEG müssen mindestens 36 Monate Verbrauchsdaten erfasst und witterungsbereinigt werden. Facility‑Manager:innen nutzen ihn, um Betriebskennzahlen zu überwachen und Transparenz gegenüber Mietern und Käufern herzustellen.
Klimaplan (Gebäude- oder Unternehmensklimaplan)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Klimaplan (Gebäude- oder Unternehmensklimaplan) |
| Zweck & Umfang | Strategische Planung zur Erreichung der Klimaneutralität eines Gebäudes oder Unternehmens durch Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | Bundes- und Landesklimaschutzgesetze; EU-Klimapakt; interne ESG-Vorgaben |
| Kernelemente | • Ausgangsbilanz der Emissionen |
| Verantwortliche | Unternehmensführung in Zusammenarbeit mit Facility Management |
| Praktische Hinweise | Der Klimaplan dient als internes Steuerungsinstrument und wird zunehmend auch im Rahmen von ESG-Berichtspflichten veröffentlicht. |
Erläuterung
Ein Klimaplan überträgt die Anforderungen aus EU‑ und Landesgesetzen auf das jeweilige Gebäude oder Unternehmen. Er enthält konkrete Maßnahmen und Zeitrahmen zur Reduktion von Treibhausgasen sowie zur Anpassung an klimatische Veränderungen. Für Facility‑Manager:innen ist der Klimaplan ein Werkzeug zur Koordination von Investitionen und zur Kommunikation mit Stakeholdern.
Qualifikationsnachweise • Fortbildungen und Zertifikate
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Qualifikationsnachweise für FM-Personal (Fortbildungen und Zertifikate) |
| Zweck & Umfang | Nachweis der fachlichen Eignung des technischen Personals, insbesondere bei Tätigkeiten mit Kältemitteln, Brandschutz und Energiemanagement. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | ChemKlimaschutzV; EU-Verordnung (EU) 2024/573; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067; DGUV-Vorschriften; DIN EN ISO 50001 |
| Kernelemente | • Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen (inkl. Schulung und Prüfung nach EU-Vorgaben) |
| Verantwortliche | Beschäftigte und Arbeitgeber (FM-Dienstleister) |
| Praktische Hinweise | Alle Personen, die an Kälte- oder Klimaanlagen mit fluorierten Gasen arbeiten, müssen über eine gültige Sachkundebescheinigung verfügen. Laut Umweltbundesamt müssen bestehende Zertifikate bis zum 12. März 2029 an die neuen EU-Anforderungen angepasst werden. |
Erläuterung
Der Einsatz von qualifiziertem Personal ist essenziell für rechtssichere und nachhaltige FM‑Prozesse. Die ChemKlimaschutzV und die EU‑F‑Gas‑Verordnung schreiben vor, dass nur geschultes Personal Tätigkeiten wie das Befüllen oder Warten von Anlagen durchführen darf. Zudem müssen Zertifikate regelmäßig erneuert werden. Auch in anderen Bereichen – etwa Brandschutz oder Energiemanagement – sind kontinuierliche Fortbildungen erforderlich.
Prüfberichte Energieaudits
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Prüfberichte zu Energieaudits |
| Zweck & Umfang | Dokumentation der Ergebnisse von Energieaudits sowie Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Umsetzungspflichten gegenüber Behörden. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | DIN EN 16247-1/2; Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G); BAFA-Vorgaben |
| Kernelemente | • Auditplan und angewandte Methodik |
| Verantwortliche | Energieauditor/in und Facility Manager/in |
| Praktische Hinweise | Nach EDL-G müssen Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 20 GWh ihre Auditberichte bei der BAFA einreichen. Stichprobenprüfungen durch die Behörde können jederzeit erfolgen. |
Erläuterung
Nach Durchführung eines Energieaudits muss ein formaler Prüfbericht erstellt werden, der die Erkenntnisse und geplanten Maßnahmen dokumentiert. Unternehmen sind verpflichtet, die Daten aus dem Auditbericht an die BAFA zu melden und können zur Vorlage des vollständigen Berichts aufgefordert werden. Facility‑Manager:innen stellen sicher, dass die gesetzlichen Meldepflichten eingehalten und die Empfehlungen aus den Audits umgesetzt werden.
Lebenszyklusbewertung (Ökobilanz)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Lebenszyklusbewertung (Ökobilanz) |
| Zweck & Umfang | Analyse der Umweltwirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zum Rückbau. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | DIN EN 15978 (Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden); DGNB-Kriterienkatalog |
| Kernelemente | • Datenerfassung zu Materialherstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung |
| Verantwortliche | Planungsbüro, Facility Manager/in, Nachhaltigkeitsbeauftragte |
| Praktische Hinweise | Die DGNB empfiehlt, Ökobilanzen frühzeitig in die Planung einzubeziehen, um emissionsbedingte Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus zu reduzieren. Sie unterstützen die Berichterstattung zu Umweltindikatoren und werden zunehmend für Förderprogramme gefordert. |
Erläuterung
Die Lebenszyklusbewertung ermittelt, wie viel Energie und Ressourcen ein Gebäude in Herstellung, Betrieb und Rückbau verbraucht und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Die Norm DIN EN 15978 definiert die methodischen Schritte. Gemäß dem DGNB‑Kriterienkatalog helfen Ökobilanzen, umweltorientierte Entscheidungen zu treffen und langfristige Optimierungspotenziale zu identifizieren. Für Facility‑Manager:innen bieten sie eine Grundlage, um nachhaltige Baustoffe auszuwählen und die Betriebskosten über den Lebenszyklus zu minimieren.
Energiemanagementbericht (gemäß Energieeffizienzgesetz)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Energiemanagementbericht |
| Zweck & Umfang | Regelmäßige Dokumentation von Energieverbrauch, Effizienzmaßnahmen sowie der Umsetzung von identifizierten Einsparpotenzialen im Unternehmen. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | Energieeffizienzgesetz (EnEfG); DIN EN ISO 50001; DIN EN 17463 (Methode zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen) |
| Kernelemente | • Darstellung der Energieflüsse und Verbräuche |
| Verantwortliche | Energiemanagementbeauftragte (z. B. im Rahmen von EMAS oder ISO 50001) |
| Praktische Hinweise | Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 7,5 GWh müssen nach EnEfG ein Energiemanagementsystem einführen und Energieflüsse sowie Einsparpotenziale erfassen. Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Verbrauch sind zudem verpflichtet, Umsetzungspläne zur Energieeinsparung zu veröffentlichen. |
Erläuterung
Der Energiemanagementbericht dokumentiert die Ergebnisse eines Energiemanagementsystems und ist zentraler Bestandteil der neuen gesetzlichen Anforderungen. Das EnEfG verpflichtet große Unternehmen, ihre Energieflüsse zu erfassen, Abwärme‑ und Einsparpotenziale zu identifizieren und wirtschaftlich zu bewerten. Für Facility‑Manager:innen dient der Bericht der internen Steuerung, dem Nachweis gegenüber Behörden und Investoren sowie der kontinuierlichen Optimierung des Energieverbrauchs.
Zertifikate für F‑Gase
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Zertifikate für fluorierte Treibhausgase (Unternehmen und Personal) |
| Zweck & Umfang | Nachweis der Zulassung von Betrieben und Personen zur Durchführung von Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | ChemKlimaschutzV; EU-Verordnung (EU) 2024/573; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 |
| Kernelemente | • Unternehmenszertifikat für Befüllung, Wartung und Rückgewinnung |
| Verantwortliche | Betreiber und Dienstleister |
| Praktische Hinweise | Die ChemKlimaschutzV schreibt vor, dass Personen nur mit gültiger Sachkundebescheinigung an F-Gas-Anlagen arbeiten dürfen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über die notwendige Ausstattung verfügen und ihre Zertifikate regelmäßig erneuern. |
Erläuterung
Die Zertifizierungspflicht gewährleistet, dass Unternehmen und ihre Mitarbeiter sachkundig und rechtskonform mit fluorierten Treibhausgasen umgehen. Die EU‑Verordnung (2024/573) definiert die Mindestanforderungen an Ausbildung und Prüfungen; die ChemKlimaschutzV setzt diese in nationales Recht um. Für Facility‑Manager:innen ist die Prüfung der gültigen Zertifikate eine unverzichtbare Kontrollaufgabe.
Herkunftsnachweisregister (Wärme/Kälte, Gas)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Herkunftsnachweisregister für Wärme/Kälte und Gas |
| Zweck & Umfang | Registrierung und Handel von Herkunftsnachweisen für erneuerbare Wärme, Kälte und Gas zur Transparenz für Verbraucher und Betreiber. |
| Rechtsgrundlagen/Normen | Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG); Verordnung zum Herkunftsnachweisregister für Gas und Wärme/Kälte. |
| Kernelemente | Definition von Herkunftsnachweisen (z. B. für erneuerbare Wärme/Kälte) |
| Verantwortliche | Betreiber von Erzeugungsanlagen; Registerbetreiber (Umweltbundesamt) |
| Praktische Hinweise | Das Herkunftsnachweisregister wurde zum 1. Mai 2024 eingeführt. Es ermöglicht den Handel von Herkunftsnachweisen und schafft Transparenz für Endverbraucher. Betreiber müssen ihre Anlagen registrieren, um Herkunftsnachweise zu erhalten. |
Erläuterung
Herkunftsnachweise dokumentieren, dass eine bestimmte Menge Wärme, Kälte oder Gas aus erneuerbaren Quellen stammt. Das HkNRG definiert Begriffe und legt die Regeln für die Ausstellung, Übertragung und Entwertung dieser Nachweise fest. Ein zentrales Register wird vom Umweltbundesamt betrieben, um Doppelverwertungen zu verhindern und Markttransparenz zu schaffen. Für Facility‑Manager:innen ist das Register relevant, wenn sie erneuerbare Energiequellen nutzen oder entsprechende Nachweise für ESG‑Berichte benötigen.
