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Klimaschutz

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Klimaschutz

Im Facility Management (FM) in Deutschland hat die Dokumentation des Klimaschutzes eine Schlüsselrolle. Sie dient nicht nur der Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen, sondern bildet auch die Grundlage für strategische Investitions‑ und Betriebsentscheidungen. Europäische Richtlinien (z. B. die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase) und nationale Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichten Betreiber dazu, Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen systematisch zu erfassen und zu reduzieren. Regionale Gesetze wie das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) verlangen Dekarbonisierungsfahrpläne für Fernwärmenetze.

Die Dokumentation zum Klimaschutz im Facility Management ist mehr als eine Pflichtaufgabe – sie ist ein strategisches Steuerungsinstrument. Vom F‑Gas‑Logbuch über Energieaudits bis zum Dekarbonisierungsfahrplan bilden diese Unterlagen die Grundlage für einen gesetzeskonformen und zukunftsfähigen Gebäudebetrieb. Sie ermöglichen es Facility‑Manager:innen, Risiken zu minimieren, Fördermittel zu sichern und die Energie‑ und Klimaperformance ihrer Objekte kontinuierlich zu verbessern. Eine vorausschauende Dokumentation hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern steigert auch die Attraktivität der Immobilien im Sinne von Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Aufzeichnungen • Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Aufzeichnungen über Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen

Zweck & Umfang

Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Einsatz, Dichtigkeitskontrollen, Wartung und Entsorgung von Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten.

Rechtsgrundlagen/Normen

Verordnung (EU) 2024/573; Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV); Verordnung (EG) 1516/2007; DIN EN 378-4

Kernelemente

Identifikation und Standort der Anlage
Kältemitteltyp und -menge
Ergebnisse der Dichtigkeitsprüfungen
Aufzeichnungen über Reparaturen, Wartungen und Rückgewinnung
Zertifizierungsnummern des eingesetzten Personals/Unternehmens

Verantwortliche

Betreiber (Facility Manager oder Eigentümer)

Praktische Hinweise

Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Sie sind relevant für Inspektionen, TÜV-Audits und Umweltberichte.

Erläuterung

Diese Aufzeichnung bildet die rechtliche Grundlage für den sicheren Umgang mit Kälte‑ und Klimaanlagen. Nach der ChemKlimaschutzV müssen Betreiber den Typ und die Menge der eingesetzten oder zurückgewonnenen fluorierten Gase, die Ergebnisse von Dichtheitsprüfungen sowie durchgeführte Servicearbeiten dokumentieren und die Nachweise mindestens fünf Jahre aufbewahren. Bei Außerbetriebnahme müssen auch die Rückgewinnungs‑ und Entsorgungsmaßnahmen der Gase festgehalten werden. Diese Dokumentation erleichtert die Planung von Wartungsintervallen gemäß DIN EN 378‑4 und ist im Falle behördlicher Kontrollen oder Versicherungsprüfungen entscheidend.

Aufzeichnungen zur Fachkunde • Energieauditor/in

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Nachweis der technischen Fachkunde (Energieauditor/in)

Zweck & Umfang

Nachweis, dass die beauftragte Person die Qualifikationsanforderungen für die Durchführung von Energieaudits erfüllt.

Rechtsgrundlagen/Normen

DIN EN 16247-5; § 8b Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Kernelemente

Nachweis über einschlägigen Hochschulabschluss oder Meister-/Technikerabschluss sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung
Dokumentierte Fortbildungen (mindestens 12 Stunden jährlich nach BAFA-Vorgaben)
Registrierung als Energieauditor/in bei BAFA
Nachweise über Unabhängigkeit und Neutralität

Verantwortliche

Energieauditor/in

Praktische Hinweise

Diese Unterlagen müssen dem Auftraggeber vorgelegt werden und werden bei öffentlichen Ausschreibungen sowie durch das BAFA im Rahmen der Auditregistrierung überprüft.

Erläuterung

Die Qualität eines Energieaudits hängt von der Kompetenz des Auditors ab. Das EDL‑G schreibt vor, dass Energieauditoren neben einer fachlichen Ausbildung eine dreijährige Berufserfahrung in der Energieberatung nachweisen und regelmäßig Fortbildungen besuchen müssen. Die Qualifikation nach DIN EN 16247‑5 umfasst zudem Kenntnisse der relevanten Normen sowie die Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Neutralität. Ohne diesen Kompetenznachweis können Auditberichte angezweifelt oder rechtlich beanstandet werden.

Bericht • Energieaudit (allgemein)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Bericht: Energieaudit (allgemein)

Zweck & Umfang

Ganzheitliche Untersuchung des Energieverbrauchs eines Unternehmens und Identifizierung von Einsparpotenzialen.

Rechtsgrundlagen/Normen

DIN EN 16247-1; §§ 8a, 8b Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Kernelemente

Beschreibung des Unternehmens und seiner Standorte
Ermittlung des Energieverbrauchs nach Bereichen (Gebäude, Prozesse, Transport)
Aufzeigen technischer und organisatorischer Einsparmaßnahmen
Wirtschaftliche Bewertung, z. B. anhand der Kapitalwertmethode

Verantwortliche

Energieauditor/in

Praktische Hinweise

Der allgemeine Energieaudit-Bericht dient sowohl der strategischen Unternehmensplanung als auch der Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflichten nach EDL-G und EnEfG. Er muss mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs abdecken.

Erläuterung

Der allgemeine Energieauditbericht nach DIN EN 16247‑1 bildet den Einstieg in das Energie‑ und Klimamanagement. Er analysiert den Energieverbrauch eines Unternehmens ganzheitlich und schlägt Maßnahmen zur Effizienzsteigerung vor. Gemäß EDL‑G müssen Audits auf verifizierten Daten beruhen, alle relevanten Verbrauchsbereiche abdecken und Einsparmaßnahmen ökonomisch bewerten. Das Ergebnis liefert Facility‑Managern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Priorisierung von Investitionen und ermöglicht die Erfüllung von ESG‑Berichtspflichten.

Bericht • Energieaudit (Gebäude)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Bericht: Energieaudit (Gebäude)

Zweck & Umfang

Beurteilung der energetischen Effizienz eines einzelnen Gebäudes mit Fokus auf die Gebäudehülle und die gebäudetechnischen Anlagen.

Rechtsgrundlagen/Normen

DIN EN 16247-2; DIN EN 378-4; §§ 8a und 8b Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Kernelemente

Bewertung von Heiz-, Kühl-, Lüftungs- und Warmwasseranlagen
Analyse der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster, Luftdichtheit)
Ermittlung des Potenzials für erneuerbare Energien und Abwärmenutzung
Benchmarking und Vergleich mit technischen Mindestanforderungen

Verantwortliche

Energieauditor/in

Praktische Hinweise

Das Gebäude-Energieaudit bildet die Grundlage für Sanierungsentscheidungen und Förderanträge (z. B. BAFA/KfW). Es muss den überwiegenden Teil der Gebäudeflächen berücksichtigen und auch bestehende Verträge (Energieversorgung, Wartung) in die Bewertung einbeziehen.

Erläuterung

Das gebäudespezifische Energieaudit gemäß DIN EN 16247‑2 vertieft die Analyse aus dem allgemeinen Audit. Es umfasst technische Systeme wie Heizung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung und bewertet, ob diese Systeme die vorgeschriebene Leistung erbringen. Zudem werden Gebäudehülle und energetische Kennwerte mit normativen Benchmarks verglichen. Für Facility‑Manager:innen ist dieser Bericht maßgeblich für die Planung von Sanierungen, die Beantragung von Fördermitteln und die Einhaltung des GEG.

Dekarbonisierungsfahrplan

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Energieausweis (beheizte/gekühlte Gebäude)

Zweck & Umfang

Offizielles Dokument zum Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes.

Rechtsgrundlagen/Normen

Gebäudeenergiegesetz (GEG); DIN V 18599; Energieeinsparverordnung (EnEV, historisch)

Kernelemente

Energiedaten (Primärenergiebedarf bzw. Energieverbrauch)
Angaben zum Gebäude (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp)
Angaben zur ausstellenden Person
Gültigkeitsdauer (10 Jahre)

Verantwortliche

Qualifizierte Aussteller (z. B. eingetragene Energieberater/innen)

Praktische Hinweise

Der Energieausweis muss bei Vermietung, Verkauf oder auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden. Er ist zehn Jahre gültig und nach größeren baulichen Änderungen neu auszustellen. Für öffentliche Gebäude besteht zudem eine gesetzliche Aushangpflicht.

Erläuterung

Der Dekarbonisierungsfahrplan dient als strategisches Instrument zur Umstellung von Gebäude‑ oder Fernwärmesystemen auf erneuerbare Energiequellen. Laut HmbKliSchG müssen Hamburger Wärmeversorgungsunternehmen darlegen, wie sie mindestens 30 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen bis 2029 bereitstellen und bis 2050 klimaneutral werden. Das WPG konkretisiert Inhalt und Form solcher Pläne: Es fordert eine umfassende Bestandsaufnahme des Netzes (Länge, Energieabsatz, eingesetzte Energieträger) sowie die Ermittlung von Potenzialen für erneuerbare Energien und Abwärme. Für Facility‑Manager:innen bietet der Plan eine Roadmap zur langfristigen Dekarbonisierung des Portfolios.

Energieausweis (beheizte und gekühlte Gebäude)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Energieausweis (beheizte/gekühlte Gebäude)

Zweck & Umfang

Offizielles Dokument zum Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes.

Rechtsgrundlagen/Normen

Gebäudeenergiegesetz (GEG); DIN V 18599; Energieeinsparverordnung (EnEV, historisch)

Kernelemente

Energiedaten (Primärenergiebedarf bzw. Energieverbrauch)
Angaben zum Gebäude (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp)
Angaben zur ausstellenden Person
Gültigkeitsdauer (10 Jahre)

Verantwortliche

Qualifizierte Aussteller (z. B. eingetragene Energieberater/innen)

Praktische Hinweise

Der Energieausweis muss bei Vermietung, Verkauf oder auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden. Er hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und ist nach größeren baulichen Änderungen neu auszustellen. Für öffentliche Gebäude besteht zudem eine Aushangpflicht.

Erläuterung

Der Energieausweis gibt Mietern, Käufern und Behörden Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Das GEG schreibt vor, dass der Ausweis 10 Jahre gültig ist und spätestens bei Änderung der Gebäudehülle neu ausgestellt werden muss. Es gibt Bedarfs‑ und Verbrauchsausweise; der Verbrauchsausweis basiert auf mindestens 36 Monaten Energieverbrauch, der an Witterungsbedingungen angepasst werden muss. Facility‑Manager:innen verwenden den Ausweis für Transaktionen und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Energiebedarfsausweis / Energieeffizienzpass

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Energiebedarfsausweis / Energieeffizienzpass

Zweck & Umfang

Bewertung des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes anhand detaillierter Bauteil- und Anlagendaten.

Rechtsgrundlagen/Normen

Gebäudeenergiegesetz (GEG); DIN V 18599 (Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs)

Kernelemente

Detaillierte bauliche Daten (z. B. U-Werte, Flächen, Volumen)
Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kälte, Warmwasser, Beleuchtung)
Berechnung von Nutz-, End- und Primärenergiebedarf
Einordnung in Effizienzklassen

Verantwortliche

Zertifizierte Energieberater/innen

Praktische Hinweise

Der Energiebedarfsausweis wird insbesondere für Neubauten und umfassende Sanierungen erstellt und bildet häufig die Grundlage für staatliche Förderprogramme.

Erläuterung

Der Bedarfsausweis ermittelt anhand von Normen wie DIN V 18599 den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes und ordnet diesen in Effizienzklassen ein. Diese Berechnung berücksichtigt Bauteile, Anlagentechnik und Nutzerprofile. Er ist präziser als der Verbrauchsausweis und erforderlich bei wesentlichen Neubauten oder Sanierungen. In der FM‑Praxis dient er als Basis für Optimierungsmaßnahmen und Förderanträge.

Energiebilanz

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Energiebilanz

Zweck & Umfang

Systematische Erfassung und Analyse von Energieflüssen und Verbrauchsstrukturen eines Gebäudes oder Portfolios.

Rechtsgrundlagen/Normen

DIN V 18599 (Energiebilanzierung von Gebäuden); DIN EN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme)

Kernelemente

Erfassung des Energieeinsatzes für Heizen, Kühlen, Lüften, Warmwasser und Beleuchtung
Darstellung der End- und Primärenergieverbräuche
Witterungsbereinigung und Nutzungsanpassung
Vergleich mit Benchmarkwerten

Verantwortliche

Facility Manager/in oder Energiemanager/in

Praktische Hinweise

Die Energiebilanz bildet die Grundlage für Energieberichte, Kennzahlen und die Überwachung der Zielerreichung. Sie wird aus Verbrauchsabrechnungen, Energiemanagementsystemen und Energieaudits abgeleitet.

Erläuterung

Die Energiebilanz stellt die Gesamtheit der Energieflüsse eines Gebäudes dar. Sie basiert auf Daten aus Verbrauchsabrechnungen, Messsystemen und normativen Berechnungsmethoden (DIN V 18599). Für Facility‑Manager:innen ist sie ein zentrales Instrument zur Analyse von Einsparpotenzialen, zur Vorbereitung von Audits und zur Berichterstattung innerhalb des Energiemanagements.

Erläuterung

Ein durchdachtes Energiekonzept definiert, wie ein Gebäude langfristig mit Energie versorgt und betrieben werden soll. Es berücksichtigt gesetzliche Anforderungen (GEG), zukünftige Klimaziele und technische Innovationen wie Gebäudeautomation. Für Facility‑Manager:innen ist das Konzept wichtig, um spätere Betriebsabläufe effizient zu gestalten und Investitionsentscheidungen zu treffen.

Energiespar-Contract (Energie-Performance-Contracting)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Energiespar-Contract (Energy Performance Contract)

Zweck & Umfang

Vertragliche Vereinbarung, bei der ein Dienstleister (Contractor) Maßnahmen zur Energieeinsparung plant, finanziert und umsetzt.

Rechtsgrundlagen/Normen

DIN EN 15900 (Energieeffizienz-Dienstleistungen); VDMA 24198; DIN EN 16247; Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Kernelemente

Beschreibung des Leistungsumfangs (z. B. Modernisierung von Anlagentechnik)
Garantierte Energieeinsparung und Vergütungsmechanismus
Vertragslaufzeit und Verantwortlichkeiten
Monitoring- und Abrechnungsverfahren

Verantwortliche

Contracting-Dienstleister und Auftraggeber (Eigentümer)

Praktische Hinweise

Beim Energiespar-Contracting übernimmt der Contractor die Finanzierung der Maßnahmen und refinanziert sich über die garantierten Einsparungen. Facility Manager:innen müssen sicherstellen, dass die Vertragspartner qualifiziert sind und die Einspargarantien realistisch kalkuliert werden.

Erläuterung

Contracting ist ein Instrument zur Modernisierung von Gebäuden ohne sofortige Eigeninvestitionen. Der Contractor plant und realisiert Effizienzmaßnahmen, garantiert Energieeinsparungen und erhält eine Vergütung aus den erzielten Einsparungen. Für Facility‑Manager:innen bedeutet dies eine Risikoabwälzung, zugleich müssen die Verträge klar regeln, welche Leistungen erbracht werden und wie die Einsparungen überwacht werden.

Energieverbrauchsausweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Energieverbrauchsausweis

Zweck & Umfang

Dokumentation des tatsächlichen Energieverbrauchs eines Gebäudes über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten.

Rechtsgrundlagen/Normen

Gebäudeenergiegesetz (GEG); DIN V 18599; §§ 79 ff. GEG

Kernelemente

Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung über mindestens drei Jahre
Witterungsbereinigung und Nutzungsanpassung
Einordnung in Effizienzklassen
Angaben zur ausstellenden Person

Verantwortliche

Qualifizierte Aussteller/innen (z. B. Energieberater/innen)

Praktische Hinweise

Der Verbrauchsausweis ist insbesondere für Bestandsgebäude mit geringem Sanierungsstand zulässig. Er hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und muss bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden.

Erläuterung

Im Gegensatz zum Bedarfsausweis basiert der Verbrauchsausweis auf realen Verbrauchsdaten. Laut GEG müssen mindestens 36 Monate Verbrauchsdaten erfasst und witterungsbereinigt werden. Facility‑Manager:innen nutzen ihn, um Betriebskennzahlen zu überwachen und Transparenz gegenüber Mietern und Käufern herzustellen.

Klimaplan (Gebäude- oder Unternehmensklimaplan)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Klimaplan (Gebäude- oder Unternehmensklimaplan)

Zweck & Umfang

Strategische Planung zur Erreichung der Klimaneutralität eines Gebäudes oder Unternehmens durch Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Rechtsgrundlagen/Normen

Bundes- und Landesklimaschutzgesetze; EU-Klimapakt; interne ESG-Vorgaben

Kernelemente

Ausgangsbilanz der Emissionen
Zwischenziele (z. B. CO₂-Reduktion bis 2030, 2040)
Maßnahmen zur Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien und Förderung der Kreislaufwirtschaft
Anpassungsmaßnahmen (z. B. Resilienz gegen Hitze, Starkregen)
Berichtswesen und Fortschrittskontrolle

Verantwortliche

Unternehmensführung in Zusammenarbeit mit Facility Management

Praktische Hinweise

Der Klimaplan dient als internes Steuerungsinstrument und wird zunehmend auch im Rahmen von ESG-Berichtspflichten veröffentlicht.

Erläuterung

Ein Klimaplan überträgt die Anforderungen aus EU‑ und Landesgesetzen auf das jeweilige Gebäude oder Unternehmen. Er enthält konkrete Maßnahmen und Zeitrahmen zur Reduktion von Treibhausgasen sowie zur Anpassung an klimatische Veränderungen. Für Facility‑Manager:innen ist der Klimaplan ein Werkzeug zur Koordination von Investitionen und zur Kommunikation mit Stakeholdern.

Qualifikationsnachweise • Fortbildungen und Zertifikate

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Qualifikationsnachweise für FM-Personal (Fortbildungen und Zertifikate)

Zweck & Umfang

Nachweis der fachlichen Eignung des technischen Personals, insbesondere bei Tätigkeiten mit Kältemitteln, Brandschutz und Energiemanagement.

Rechtsgrundlagen/Normen

ChemKlimaschutzV; EU-Verordnung (EU) 2024/573; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067; DGUV-Vorschriften; DIN EN ISO 50001

Kernelemente

Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen (inkl. Schulung und Prüfung nach EU-Vorgaben)
Nachweise über Weiterbildungen in Energiemanagement, Brandschutz und Arbeitssicherheit
Angaben zu Aktualisierungspflichten und Gültigkeitsdauer (z. B. Verlängerung alle sieben Jahre laut UBA-FAQ)

Verantwortliche

Beschäftigte und Arbeitgeber (FM-Dienstleister)

Praktische Hinweise

Alle Personen, die an Kälte- oder Klimaanlagen mit fluorierten Gasen arbeiten, müssen über eine gültige Sachkundebescheinigung verfügen. Laut Umweltbundesamt müssen bestehende Zertifikate bis zum 12. März 2029 an die neuen EU-Anforderungen angepasst werden.

Erläuterung

Der Einsatz von qualifiziertem Personal ist essenziell für rechtssichere und nachhaltige FM‑Prozesse. Die ChemKlimaschutzV und die EU‑F‑Gas‑Verordnung schreiben vor, dass nur geschultes Personal Tätigkeiten wie das Befüllen oder Warten von Anlagen durchführen darf. Zudem müssen Zertifikate regelmäßig erneuert werden. Auch in anderen Bereichen – etwa Brandschutz oder Energiemanagement – sind kontinuierliche Fortbildungen erforderlich.

Prüfberichte Energieaudits

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Prüfberichte zu Energieaudits

Zweck & Umfang

Dokumentation der Ergebnisse von Energieaudits sowie Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Umsetzungspflichten gegenüber Behörden.

Rechtsgrundlagen/Normen

DIN EN 16247-1/2; Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G); BAFA-Vorgaben

Kernelemente

Auditplan und angewandte Methodik
Zusammenfassung der Ergebnisse und identifizierten Einsparpotenziale
Maßnahmenplan mit Prioritäten
Nachweis der Einhaltung von BAFA-Meldepflichten

Verantwortliche

Energieauditor/in und Facility Manager/in

Praktische Hinweise

Nach EDL-G müssen Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 20 GWh ihre Auditberichte bei der BAFA einreichen. Stichprobenprüfungen durch die Behörde können jederzeit erfolgen.

Erläuterung

Nach Durchführung eines Energieaudits muss ein formaler Prüfbericht erstellt werden, der die Erkenntnisse und geplanten Maßnahmen dokumentiert. Unternehmen sind verpflichtet, die Daten aus dem Auditbericht an die BAFA zu melden und können zur Vorlage des vollständigen Berichts aufgefordert werden. Facility‑Manager:innen stellen sicher, dass die gesetzlichen Meldepflichten eingehalten und die Empfehlungen aus den Audits umgesetzt werden.

Lebenszyklusbewertung (Ökobilanz)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Lebenszyklusbewertung (Ökobilanz)

Zweck & Umfang

Analyse der Umweltwirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zum Rückbau.

Rechtsgrundlagen/Normen

DIN EN 15978 (Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden); DGNB-Kriterienkatalog

Kernelemente

Datenerfassung zu Materialherstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung
Berechnung von Treibhausgasemissionen, Energiebedarf und weiteren Umweltindikatoren
Integration in Planung und Entscheidungsprozesse
Vergleich verschiedener Bau- und Sanierungsvarianten

Verantwortliche

Planungsbüro, Facility Manager/in, Nachhaltigkeitsbeauftragte

Praktische Hinweise

Die DGNB empfiehlt, Ökobilanzen frühzeitig in die Planung einzubeziehen, um emissionsbedingte Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus zu reduzieren. Sie unterstützen die Berichterstattung zu Umweltindikatoren und werden zunehmend für Förderprogramme gefordert.

Erläuterung

Die Lebenszyklusbewertung ermittelt, wie viel Energie und Ressourcen ein Gebäude in Herstellung, Betrieb und Rückbau verbraucht und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Die Norm DIN EN 15978 definiert die methodischen Schritte. Gemäß dem DGNB‑Kriterienkatalog helfen Ökobilanzen, umweltorientierte Entscheidungen zu treffen und langfristige Optimierungspotenziale zu identifizieren. Für Facility‑Manager:innen bieten sie eine Grundlage, um nachhaltige Baustoffe auszuwählen und die Betriebskosten über den Lebenszyklus zu minimieren.

Energiemanagementbericht (gemäß Energieeffizienzgesetz)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Energiemanagementbericht

Zweck & Umfang

Regelmäßige Dokumentation von Energieverbrauch, Effizienzmaßnahmen sowie der Umsetzung von identifizierten Einsparpotenzialen im Unternehmen.

Rechtsgrundlagen/Normen

Energieeffizienzgesetz (EnEfG); DIN EN ISO 50001; DIN EN 17463 (Methode zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen)

Kernelemente

Darstellung der Energieflüsse und Verbräuche
Identifizierte Einsparpotenziale und Abwärmenutzung
Umgesetzte und geplante Maßnahmen mit wirtschaftlicher Bewertung nach DIN EN 17463
Zielerreichung und Ausblick

Verantwortliche

Energiemanagementbeauftragte (z. B. im Rahmen von EMAS oder ISO 50001)

Praktische Hinweise

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 7,5 GWh müssen nach EnEfG ein Energiemanagementsystem einführen und Energieflüsse sowie Einsparpotenziale erfassen. Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Verbrauch sind zudem verpflichtet, Umsetzungspläne zur Energieeinsparung zu veröffentlichen.

Erläuterung

Der Energiemanagementbericht dokumentiert die Ergebnisse eines Energiemanagementsystems und ist zentraler Bestandteil der neuen gesetzlichen Anforderungen. Das EnEfG verpflichtet große Unternehmen, ihre Energieflüsse zu erfassen, Abwärme‑ und Einsparpotenziale zu identifizieren und wirtschaftlich zu bewerten. Für Facility‑Manager:innen dient der Bericht der internen Steuerung, dem Nachweis gegenüber Behörden und Investoren sowie der kontinuierlichen Optimierung des Energieverbrauchs.

Zertifikate für F‑Gase

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Zertifikate für fluorierte Treibhausgase (Unternehmen und Personal)

Zweck & Umfang

Nachweis der Zulassung von Betrieben und Personen zur Durchführung von Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen.

Rechtsgrundlagen/Normen

ChemKlimaschutzV; EU-Verordnung (EU) 2024/573; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067

Kernelemente

Unternehmenszertifikat für Befüllung, Wartung und Rückgewinnung
Personenzertifikat (Sachkundebescheinigung)
Angaben zu Tätigkeitsbereich und Gültigkeitsdauer
Aufbewahrungs- und Meldepflichten

Verantwortliche

Betreiber und Dienstleister

Praktische Hinweise

Die ChemKlimaschutzV schreibt vor, dass Personen nur mit gültiger Sachkundebescheinigung an F-Gas-Anlagen arbeiten dürfen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über die notwendige Ausstattung verfügen und ihre Zertifikate regelmäßig erneuern.

Erläuterung

Die Zertifizierungspflicht gewährleistet, dass Unternehmen und ihre Mitarbeiter sachkundig und rechtskonform mit fluorierten Treibhausgasen umgehen. Die EU‑Verordnung (2024/573) definiert die Mindestanforderungen an Ausbildung und Prüfungen; die ChemKlimaschutzV setzt diese in nationales Recht um. Für Facility‑Manager:innen ist die Prüfung der gültigen Zertifikate eine unverzichtbare Kontrollaufgabe.

Herkunftsnachweisregister (Wärme/Kälte, Gas)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Herkunftsnachweisregister für Wärme/Kälte und Gas

Zweck & Umfang

Registrierung und Handel von Herkunftsnachweisen für erneuerbare Wärme, Kälte und Gas zur Transparenz für Verbraucher und Betreiber.

Rechtsgrundlagen/Normen

Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG); Verordnung zum Herkunftsnachweisregister für Gas und Wärme/Kälte.

Kernelemente

Definition von Herkunftsnachweisen (z. B. für erneuerbare Wärme/Kälte)
Registrierung der Erzeugungsanlagen und Ausstellung von Herkunftsnachweisen
Registrierung der Erzeugungsanlagen und Ausstellung von Herkunftsnachweisen
Übertragungs und Löschmechanismen im Register
Teilnahmebedingungen und Kontoführung

Verantwortliche

Betreiber von Erzeugungsanlagen; Registerbetreiber (Umweltbundesamt)

Praktische Hinweise

Das Herkunftsnachweisregister wurde zum 1. Mai 2024 eingeführt. Es ermöglicht den Handel von Herkunftsnachweisen und schafft Transparenz für Endverbraucher. Betreiber müssen ihre Anlagen registrieren, um Herkunftsnachweise zu erhalten.

Erläuterung

Herkunftsnachweise dokumentieren, dass eine bestimmte Menge Wärme, Kälte oder Gas aus erneuerbaren Quellen stammt. Das HkNRG definiert Begriffe und legt die Regeln für die Ausstellung, Übertragung und Entwertung dieser Nachweise fest. Ein zentrales Register wird vom Umweltbundesamt betrieben, um Doppelverwertungen zu verhindern und Markttransparenz zu schaffen. Für Facility‑Manager:innen ist das Register relevant, wenn sie erneuerbare Energiequellen nutzen oder entsprechende Nachweise für ESG‑Berichte benötigen.