Ihr Hauptziel ist es, Unternehmen dazu zu bringen, umfassende, vergleichbare, detaillierte und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Die CSRD erweitert die Zielgruppe der Berichterstattung auf alle großen Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften gemäß § 264a HGB und mittelfristig auch auf fast alle Unternehmen des öffentlichen Interesses, unabhängig von ihrer Größe.
Für ein Großunternehmen bedeutet die CSRD, dass es seine Strategien und Berichterstattungspraktiken anpassen muss, um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden. Unternehmen stehen unter Druck, ihre Strategien zu überdenken und über Nachhaltigkeitsaspekte umfassend zu berichten. Dies erfordert möglicherweise erhebliche Änderungen in der Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Geschäfte führt und darüber berichtet.
Die CSRD zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen, die es Investoren, Analysten, Verbrauchern und anderen Stakeholdern ermöglicht, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen sowie die damit verbundenen Geschäftsauswirkungen und Risiken besser zu bewerten. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre Nachhaltigkeitspraktiken offenlegen, sondern auch darlegen müssen, wie diese Praktiken ihre Geschäftstätigkeit und -strategie beeinflussen.
Die CSRD stellt somit eine Weiterentwicklung der früheren Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar und definiert, welche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie diese Berichterstattung gestaltet werden soll. Für Hamburger Großunternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf umfassendere Berichterstattungsanforderungen einstellen und möglicherweise ihre internen Prozesse und Systeme anpassen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Sie können den vollständigen Text der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf der Website von EUR-Lex finden. Die Richtlinie trägt die Bezeichnung "Directive (EU) 2022/2464" und wurde am 14. Dezember 2022 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet.