Nachhaltigkeit
Facility Management: Nachhaltigkeit » Strategie » Dokumente » Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die Nachhaltigkeits-, Energie- und Klimaschutzunterlagen im Facility Management für Gebäude aller Art. Ziel ist die rechtskonforme Erfüllung energie-, klima- und umweltbezogener Betreiberpflichten, die systematische Reduktion von Treibhausgasemissionen, sowie die transparente Nachweisführung gegenüber Behörden, Eigentümern, Nutzern und Prüfinstanzen. Die Dokumente bilden gemeinsam die fachliche Grundlage für Energieeffizienz, Dekarbonisierung, Auditfähigkeit und strategisches Nachhaltigkeitsmanagement im Gebäudebetrieb.
- Aufzeichnungen
- Nachweis
- Energieauditbericht
- Gebäude
- Dekarbonisierungsfahrplan
- Energieausweis
- Energiebedarfsausweis
- Energiebilanz
- Energiekonzept
- Nachhaltigkeitskonzept
- Leitbild
- Energieleistungsvertrag
- Energieverbrauchsausweis
- Klimaplan
- Nachhaltigkeitsbericht
- Nachweise
- Energieaudits
Aufzeichnungen über Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | F-Gas-Anlagenaufzeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis des ordnungsgemäßen Betriebs und der Überwachung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen |
| Rechts-/Normbezug | VO (EG) 1497/2007, VO (EG) 1516/2007, ChemKlimaschutzV, DIN EN 378-4, VO (EU) 2024/573 |
| Wesentliche Inhalte | • Art und Menge der Kältemittel |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxisbezug | Behördenkontrollen, Umwelt-Compliance, Anlagenbetrieb |
Erläuterung:
Diese Aufzeichnungen sind zentrale Umwelt- und Betreiberpflichtnachweise. Sie dienen der Reduktion von Treibhausgasemissionen, der Kontrolle von Leckagen und der Sicherstellung eines rechtskonformen Anlagenbetriebs über den gesamten Lebenszyklus. Konkret müssen Betreiber für jede Anlage mit fluorierten Kältemitteln ein detailliertes Anlagenlogbuch führen. Darin werden unter anderem der Typ und die Füllmenge des eingesetzten Kältemittels, die Ergebnisse regelmäßiger Dichtheitsprüfungen sowie durchgeführte Wartungen, Reparaturen oder Kältemittel-Nachfüllungen dokumentiert. Ebenfalls festzuhalten ist der Verbleib des Kältemittels – beispielsweise die Menge nachgefüllter oder zurückgewonnener Stoffe – insbesondere im Falle von Leckagen oder bei der endgültigen Stilllegung der Anlage. Solche Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und im Prüfungsfall den zuständigen Behörden vorzulegen. Nur durch eine lückenlose Kältemittel- und Leckage-Dokumentation kann nachgewiesen werden, dass gesetzliche Vorgaben (z. B. gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung und EU-F-Gase-Verordnung) konsequent eingehalten werden.
Nachweis der fachlichen Qualifikation von Energieauditoren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Qualifikationsnachweis Energieauditor |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der fachlichen Eignung für Energieaudits |
| Rechts-/Normbezug | DIN EN 16247-5 |
| Wesentliche Inhalte | • Ausbildung |
| Verantwortlich | Energieauditor |
| Praxisbezug | Auditgültigkeit, Anerkennung durch Auftraggeber und Behörden |
Erläuterung:
Der Qualifikationsnachweis stellt sicher, dass Energieaudits methodisch korrekt, unabhängig und normkonform durchgeführt werden und rechtlich verwertbar sind. In der Praxis bedeutet dies, dass der Auditor über fundiertes technisches und betriebswirtschaftliches Wissen im Energiebereich verfügen muss. Typischerweise enthält der Qualifikationsnachweis Angaben zur Ausbildung (etwa ein einschlägiger ingenieurwissenschaftlicher Abschluss), zur einschlägigen Berufserfahrung – in der Regel mehrere Jahre Tätigkeit in der Energieberatung – sowie zu absolvierten Weiterbildungen im Bereich Energieeffizienz. Ebenso wichtig ist der Nachweis der Unabhängigkeit des Auditors: Er darf keine Interessenkonflikte haben und muss hersteller- sowie anbieterneutral agieren. Nur mit einem ausreichend qualifizierten und unabhängigen Auditor sind die Ergebnisse eines Energieaudits belastbar und werden von Auftraggebern oder Behörden (z. B. im Rahmen des EDL-G) anerkannt.
Energieauditbericht – Allgemein
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Energieauditbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Analyse des Energieeinsatzes |
| Rechts-/Normbezug | DIN EN 16247-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Energieflüsse |
| Verantwortlich | Energieauditor |
| Praxisbezug | Entscheidungsgrundlage für Effizienzmaßnahmen |
Erläuterung:
Der allgemeine Energieauditbericht identifiziert wirtschaftliche und technische Optimierungspotenziale und bildet die Basis für Investitions- und Modernisierungsentscheidungen. Ein solcher Bericht wird im Anschluss an ein umfassendes Audit gemäß DIN EN 16247-1 erstellt. Er enthält eine vollständige Erfassung und Analyse des Energieverbrauchs der Organisation oder Anlage, aufgeschlüsselt nach Energieträgern und Verbrauchsbereichen. Zudem werden die wichtigsten Energieverbraucher (z. B. bestimmte Anlagen, Prozesse oder Gebäudeteile) ermittelt und ihre Effizienz bewertet. Darauf aufbauend quantifiziert der Bericht die Einsparpotenziale und empfiehlt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, einschließlich einer Bewertung der wirtschaftlichen Vorteile (z. B. zu erwartende Kosteneinsparungen und Amortisationszeiten). Unternehmen nutzen diese Ergebnisse, um fundiert über Energiesparmaßnahmen zu entscheiden und interne Ressourcen gezielt für die wirkungsvollsten Projekte einzusetzen.
Energieauditbericht – Gebäude
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gebäude-Energieauditbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Analyse von Gebäuden |
| Rechts-/Normbezug | DIN EN 16247-2 |
| Wesentliche Inhalte | • Gebäudehülle |
| Verantwortlich | Energieauditor |
| Praxisbezug | Sanierungs- und Modernisierungsplanung |
Erläuterung:
Dieser Bericht vertieft die Analyse auf Gebäudeebene und ist zentrale Entscheidungsgrundlage für energetische Sanierungen und Förderanträge. Im Unterschied zum allgemeinen Auditbericht konzentriert sich der Gebäude-Energieauditbericht auf die baulichen und technischen Aspekte eines einzelnen Gebäudes oder einer zusammenhängenden Gebäudeeinheit. Es werden detaillierte Daten zur Gebäudehülle (etwa Wärmedämmung, Fensterqualität, Luftdichtheit) und zur technischen Gebäudeausrüstung (z. B. Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Beleuchtungsanlagen) aufgenommen und bewertet. Auch das Nutzerverhalten – beispielsweise Nutzungszeiten, Raumtemperaturen und Lüftungsgewohnheiten – fließt in die Beurteilung ein, da es erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben kann. Auf Basis dieser ganzheitlichen Analyse werden maßgeschneiderte Maßnahmenpakete entwickelt, die häufig mehrere Sanierungsschritte kombinieren (z. B. Verbesserung der Dämmung und Modernisierung der Heiztechnik), um eine maximale Effizienzsteigerung zu erzielen. Solche Gebäude-Energieauditberichte sind oftmals Voraussetzung, um öffentliche Fördermittel für Sanierungsprojekte zu beantragen, da sie die erwarteten Energieeinsparungen und CO₂-Minderungen transparent und nachvollziehbar darlegen.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Dekarbonisierungs-Roadmap |
| Zweck & Geltungsbereich | Langfristige Planung zur CO₂-Reduktion |
| Rechts-/Normbezug | Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) |
| Wesentliche Inhalte | • Ausgangsbilanz |
| Verantwortlich | Wärmeversorgungsunternehmen (WVU) |
| Praxisbezug | Strategische Investitions- und Transformationsplanung |
Erläuterung:
Der Fahrplan definiert verbindliche Transformationspfade zur Klimaneutralität und dient als Steuerungsinstrument für Eigentümer, Betreiber und Kommunen. Konkret wird in einem Dekarbonisierungsfahrplan zunächst der Ist-Zustand erfasst – in Form einer Ausgangsbilanz der aktuellen Energieverbräuche und der damit verbundenen CO₂-Emissionen. Darauf aufbauend legt das Dokument konkrete Zielpfade fest, also Etappenziele und einen Endzeitpunkt, bis zu dem die Klimaneutralität erreicht werden soll. Für jede Etappe werden spezifische Maßnahmen vorgesehen, zum Beispiel die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien, Investitionen in Wärmedämmung, der Ausbau emissionsarmer Wärmeversorgung oder Effizienzsteigerungen in Gebäuden und Netzen. Ein solcher Fahrplan ist in Hamburg für Wärmeversorgungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben und muss dort bis Ende 2026 vorgelegt werden. Er wird in regelmäßigen Abständen überprüft und fortgeschrieben, um den Fortschritt messbar zu machen. Insgesamt bietet ein Dekarbonisierungsfahrplan allen Beteiligten – vom Immobilieneigentümer bis zur lokalen Behörde – eine klare langfristige Orientierung, erhöht Planungssicherheit und ermöglicht die Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Energieausweis für beheizte und gekühlte Gebäude
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Energieausweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparenz der energetischen Qualität |
| Rechts-/Normbezug | Gebäudeenergiegesetz (GEG) |
| Wesentliche Inhalte | • Energiekennwerte |
| Verantwortlich | Qualifizierte Person |
| Praxisbezug | Vermietung, Verkauf, Behördennachweis |
Erläuterung:
Der Energieausweis ist ein zentrales Markt- und Rechtsdokument, das Energieeffizienz sichtbar macht und Informationspflichten erfüllt. In Deutschland schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass bei Verkauf, Vermietung oder Neubau eines Gebäudes ein gültiger Energieausweis vorliegen muss. Dieser ist Interessenten unaufgefordert vorzulegen und liefert wichtige Kennwerte zur energetischen Qualität des Objekts. Der Ausweis enthält Angaben zum Endenergie- und Primärenergieverbrauch bzw. -bedarf des Gebäudes sowie eine Einstufung in eine Energieeffizienzklasse (in der Regel von A+ bis H). Zudem werden – außer bei neu errichteten Gebäuden – empfohlene Modernisierungsmaßnahmen aufgeführt, die die Energieeffizienz verbessern könnten. Ausgestellt wird der Energieausweis von qualifizierten Energieexperten, welche die Gebäudedaten aufnehmen und nach standardisierten Methoden auswerten. In der Praxis ist der Energieausweis unabdingbar für die Vermarktung von Immobilien und dient zugleich als Nachweis gegenüber Behörden, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Energiekennzeichnung von Gebäuden eingehalten werden.
Energiebedarfsausweis / Energieverbrauchsausweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Energiebedarfs-/Verbrauchsausweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Differenzierte Darstellung von Bedarf oder Verbrauch |
| Rechts-/Normbezug | Gebäudeenergiegesetz (GEG) |
| Wesentliche Inhalte | • Berechnungsgrundlage |
| Verantwortlich | Qualifizierte Person |
| Praxisbezug | Strategische Bewertung des Gebäudebestands |
Erläuterung:
Die Wahl der Ausweisart beeinflusst Aussagekraft, Vergleichbarkeit und Investitionsentscheidungen im FM-Kontext. Ein Energiebedarfsausweis wird anhand einer technischen Analyse des Gebäudes erstellt: Er berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis standardisierter Nutzungsbedingungen und der Eigenschaften von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ein Energieverbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlich gemessenen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und spiegelt somit das Nutzerverhalten und die Betriebsführung wider. Beide Ausweisarten haben Vor- und Nachteile: Der Bedarfsausweis erlaubt eine objektive Vergleichbarkeit unterschiedlicher Gebäude, da er unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten ist, während der Verbrauchsausweis die realen Gegebenheiten und Gewohnheiten im Gebäude abbildet. Gesetzlich sind je nach Gebäudetyp und -alter teils bestimmte Ausweisarten vorgeschrieben (so ist beispielsweise für unsanierte ältere Wohngebäude mit kleiner Anzahl Wohneinheiten ein Bedarfsausweis Pflicht). In der Praxis nutzen Facility Manager die Ergebnisse beider Ausweisarten, um den energetischen Zustand des Gebäudebestands zu bewerten. Die Kennwerte helfen dabei, energetische Schwachstellen zu identifizieren und Prioritäten für Sanierungsmaßnahmen festzulegen.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Energiebilanz |
| Zweck & Geltungsbereich | Ganzheitliche Darstellung aller Energieflüsse |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 124-1, DIN EN 16247-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Energiearten |
| Verantwortlich | Betreiber / FM |
| Praxisbezug | Controlling, Nachhaltigkeitsberichte |
Erläuterung:
Die Energiebilanz bildet die quantitative Grundlage für Energie-, Kosten- und Emissionssteuerung und ermöglicht Benchmarking sowie kontinuierliche Verbesserung. Im Facility Management wird in der Regel jährlich eine Energiebilanz für jede Liegenschaft oder Organisationseinheit erstellt, um den Gesamtenergieverbrauch systematisch zu erfassen. Alle genutzten Energiearten (z. B. Strom, Heizwärme, Brennstoffe) werden darin mit ihren Verbrauchsmengen und -kosten aufgeführt und einzelnen Verwendungsbereichen oder Gebäudeteilen zugeordnet. So lässt sich erkennen, welche Bereiche die größten Energieverbraucher und Kostentreiber sind. Zudem werden mithilfe standardisierter Emissionsfaktoren auch die aus dem Energieverbrauch resultierenden Treibhausgasemissionen berechnet, was die Energiebilanz zu einem wichtigen Instrument des unternehmerischen Klimaschutzes macht. Anhand dieser konsolidierten Daten können Betreiber und Facility Manager Ziele zur Verbrauchs- und Emissionsminderung definieren, die Wirksamkeit von Effizienzmaßnahmen überwachen und Vergleiche über die Zeit oder mit Referenzobjekten anstellen. Die Energiebilanz ist somit ein unverzichtbares Controlling-Werkzeug im professionellen Energiemanagement.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Energiekonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Ganzheitliche strategische Planung der Energieversorgung und -nutzung von Gebäuden |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 124-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Energiebedarfsanalyse |
| Verantwortlich | Bauherr / Betreiber / FM-Organisation |
| Praxisbezug | Grundlage für Investitionsentscheidungen, Sanierungsfahrpläne, Förderprogramme |
Erläuterung:
Das Energiekonzept bildet die strategische Grundlage für energieeffizienten Gebäudebetrieb über den gesamten Gebäudelebenszyklus. Es dient als Referenz für Planung, Betrieb, Modernisierung und Controlling und ist eng mit den ESG-Zielen des Unternehmens sowie der Kosten- und Klimaschutzstrategie verknüpft. In diesem Konzept werden der Energiebedarf und die Verbrauchsprofile eines Gebäudes detailliert analysiert, um daraus geeignete Effizienzmaßnahmen und den gezielten Einsatz erneuerbarer Energien abzuleiten. Zudem legt das Energiekonzept konkrete Zielkennzahlen (z. B. maximal zulässige Verbräuche pro Fläche) fest, anhand derer die Wirkung implementierter Maßnahmen kontinuierlich gemessen und überwacht werden kann. In der Praxis bildet es eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Investitionen und Sanierungsfahrpläne und erleichtert die Inanspruchnahme von Fördermitteln, da es geplante Einsparungen und Klimaschutzbeiträge transparent darstellt.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachhaltigkeitskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Integration von ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielen |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 160 |
| Wesentliche Inhalte | • Umwelt- und Klimaziele |
| Verantwortlich | Company management / Gebäudeeigentümer |
| Praxisbezug | Strategische Steuerung, ESG-Ausrichtung, Entscheidungsgrundlage |
Erläuterung:
Das Nachhaltigkeitskonzept übersetzt die übergreifenden Unternehmens- und Immobilienstrategien in konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen für das Facility Management und schafft damit Transparenz gegenüber allen Stakeholdern. Es umfasst die systematische Verankerung von Nachhaltigkeitszielen in den Bereichen Umwelt (z. B. Energie- und Ressourceneffizienz, Klimaschutz), Soziales (Mitarbeiterbelange, Nutzerzufriedenheit) und Unternehmensführung (Governance, Compliance). Typische Inhalte sind unter anderem Vorgaben zur Ressourcenschonung und Emissionsreduzierung, Leitlinien für nachhaltige Beschaffung und Personalentwicklung sowie Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Durch ein solches Konzept wird Nachhaltigkeit zu einem integralen Bestandteil der operativen und strategischen Entscheidungen im Gebäudemanagement, und es dient als Grundlage, um die ESG-Ausrichtung des Unternehmens gegenüber Eigentümern, Mietern und Investoren nachvollziehbar zu kommunizieren.
Leitbild Nachhaltigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachhaltigkeitsleitbild |
| Zweck & Geltungsbereich | Verbindliche Selbstverpflichtung zur nachhaltigen Unternehmensführung |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 160 |
| Wesentliche Inhalte | • Grundsätze |
| Verantwortlich | Company management |
| Praxisbezug | Orientierung für Mitarbeitende, Kommunikation nach außen |
Erläuterung:
Das Nachhaltigkeitsleitbild (Mission Statement) formuliert eine verbindliche Selbstverpflichtung der Unternehmensführung zu nachhaltiger Unternehmensführung. Es definiert den normativen Rahmen für verantwortungsbewusstes Handeln und bildet die Basis für alle weiteren Konzepte, Maßnahmen und Berichte im Nachhaltigkeitsmanagement. In diesem Leitbild werden grundlegende Werte und langfristige Zielsetzungen festgehalten – beispielsweise in den Bereichen Klimaschutz, schonender Ressourceneinsatz, Mitarbeiterverantwortung und gesellschaftliches Engagement. Üblicherweise wird das Leitbild Nachhaltigkeit sowohl unternehmensintern kommuniziert, um den Mitarbeitenden Orientierung zu geben, als auch extern veröffentlicht, um gegenüber Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit die Nachhaltigkeitsprinzipien des Unternehmens deutlich zu machen.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Energie-Contracting-Vertrag |
| Zweck & Geltungsbereich | Vertragliche Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen mit garantierten Einsparungen |
| Rechts-/Normbezug | GEG; DIN EN 17669; RL (EU) 2024/1275; Richtlinie 2010/31/EU |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsumfang |
| Verantwortlich | Auftraggeber und Contractor |
| Praxisbezug | Finanzierung, Risikominimierung, Umsetzung von Effizienzmaßnahmen |
Erläuterung:
Der Energieleistungsvertrag (Energy Performance Contracting) ermöglicht die wirtschaftliche Umsetzung komplexer Effizienzmaßnahmen ohne Eigeninvestition des Eigentümers und ist ein zentrales Instrument zur Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele. Dabei übernimmt ein Energiedienstleister (Contractor) die Planung, Finanzierung und Umsetzung definierter Maßnahmen (z. B. Modernisierung von Heizung, Lüftung oder Beleuchtung) und garantiert vertraglich eine bestimmte Höhe an Energieeinsparung. Die Vergütung des Contractors erfolgt üblicherweise anteilig aus den tatsächlich erzielten Einsparungen, was das finanzielle Risiko für den Auftraggeber minimiert. Im Vertrag werden Leistungsumfang, Einspargarantien, Laufzeit sowie Verfahren zur Messung und Verifizierung der Einsparungen eindeutig festgelegt. Solche Modelle werden auch durch den gesetzlichen Rahmen (z. B. Gebäudeenergiegesetz und EU-Richtlinien zur Energieeffizienz) unterstützt – Normen wie DIN EN 17669 legen zudem Mindestanforderungen an diese Verträge fest. In der Praxis können auf diesem Wege auch umfassende energetische Modernisierungen realisiert werden, ohne dass der Gebäudebetreiber das Investitionsrisiko alleine tragen muss.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Energieverbrauchsausweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparente Darstellung des energetischen Zustands beheizter und/oder gekühlter Gebäude |
| Rechts-/Normbezug | GEG |
| Wesentliche Inhalte | • Energiekennwerte |
| Verantwortlich | Qualifizierte Person (Energieausweisberechtigte) |
| Praxisbezug | Vermietung, Verkauf, Behörden- und Auditnachweis |
Erläuterung:
Der Energieverbrauchsausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis und dient als zentrales Kommunikations- und Bewertungsinstrument für die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er stellt den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie – ermittelt aus dem gemessenen Verbrauch der letzten Betriebsjahre – in Form von Kennwerten (z. B. kWh pro Quadratmeter und Jahr) und einer farblichen Vergleichsskala dar. Dadurch können potenzielle Mieter oder Käufer die energetische Qualität des Gebäudes auf einen Blick einschätzen. Der Ausweis enthält auch relevante Gebäudedaten wie Baujahr, Heizungsart und Nutzungszweck sowie oft Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen. Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss ein solcher Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder größeren Renovierungen von einer qualifizierten Person erstellt und den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Klimaplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Politisch-strategischer Rahmen zur Erreichung von Klimazielen |
| Rechts-/Normbezug | HmbKliSchG |
| Wesentliche Inhalte | • Emissionsziele |
| Verantwortlich | Öffentliche Hand (z. B. Landesregierung) |
| Praxisbezug | Vorgaben und Orientierung für kommunales und privates FM |
Erläuterung:
Klimapläne setzen den übergeordneten regulatorischen Rahmen, an dem sich Energie- und Nachhaltigkeitsstrategien im Facility Management ausrichten müssen. In der Regel werden solche Klimaschutzpläne von der öffentlichen Hand (z. B. auf Landes- oder Kommunalebene) beschlossen, um die politisch definierten Klimaschutzziele zu erreichen. Sie enthalten verbindliche Emissionsminderungsziele (mit Zwischenzielen nach Jahren oder Sektoren) und beschreiben Maßnahmenprogramme in verschiedenen Handlungsfeldern wie Gebäude, Verkehr oder Energieerzeugung. So definiert beispielsweise der Hamburger Klimaplan auf Basis des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) jährliche CO₂-Reduktionsziele und einen ausführlichen Maßnahmenkatalog für den Gebäudesektor, an dem sich auch private Eigentümer orientieren müssen. Für das Facility Management bedeutet dies, dass bei der strategischen Planung von Bewirtschaftung und Sanierung die Vorgaben und Zeitrahmen des jeweiligen Klimaplans berücksichtigt werden, um die öffentlichen Klimaschutzziele zu erfüllen. Zudem eröffnen Klimapläne oft Förderprogramme und Beratungsmöglichkeiten, die sowohl öffentlichen Einrichtungen als auch privaten Gebäudebetreibern bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen helfen.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachhaltigkeitsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Berichterstattung über Nachhaltigkeitsleistung |
| Rechts-/Normbezug | GEFMA 160; Richtlinie 2013/34/EU |
| Wesentliche Inhalte | • Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen |
| Verantwortlich | Company management |
| Praxisbezug | Transparenz, Investoren- und Stakeholderkommunikation |
Erläuterung:
Ein Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert in standardisierter Form die Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Kriterien) und macht diese vergleichbar, prüfbar und nachvollziehbar. In der Regel wird er jährlich veröffentlicht und enthält sowohl quantifizierte Kennzahlen (z. B. Energieverbrauch, CO₂-Emissionen, Abfallaufkommen, Arbeitsunfälle) als auch qualitative Beschreibungen von umgesetzten Maßnahmen und Zielerreichungsgraden. Die Berichterstattung orientiert sich dabei meist an anerkannten Standards (wie GRI oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex), um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Für viele größere Unternehmen ist ein solcher Bericht inzwischen aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtend (z. B. durch die EU-Richtlinie 2013/34/EU und deren Umsetzung in deutsches Recht), was seinen Stellenwert weiter erhöht hat. Im Facility Management bildet der Nachhaltigkeitsbericht den übergeordneten Rahmen, um die Wirkung der betrieblichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen (etwa im Energie-, Umwelt- und Sozialbereich) zu evaluieren und gegenüber Eigentümern, Investoren und der Öffentlichkeit darzulegen.
Nachweise für Energieauditoren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Qualifikations- und Befähigungsnachweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der fachlichen Eignung für Energieaudits |
| Rechts-/Normbezug | EDL-G; DIN EN 16247-5 |
| Wesentliche Inhalte | • Ausbildung |
| Verantwortlich | Bildungsträger; Auditor |
| Praxisbezug | Rechtssichere Durchführung von Energieaudits |
Erläuterung:
Qualifikations- und Befähigungsnachweise sind für Energieauditoren eine zwingende Voraussetzung, um gesetzeskonforme Energieaudits durchführen zu dürfen. Gesetzliche Grundlagen dafür finden sich im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das für bestimmte Unternehmen regelmäßige Energieaudits vorschreibt und Mindestanforderungen an die Auditoren stellt. Die fachlichen Anforderungen sind zudem in Normen wie DIN EN 16247-5 festgeschrieben, die Ausbildung, Berufserfahrung und Fortbildung der Auditoren betreffen. So müssen Energieauditoren in der Regel eine einschlägige technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung (z. B. Ingenieurwesen), mehrjährige Praxiserfahrung im Energiebereich und spezifische Weiterbildungen im Energieauditing vorweisen. Diese Qualifikationen werden typischerweise durch Zertifikate oder die Registrierung in offiziellen Auditorenlisten (z. B. bei der BAFA) belegt. Nur Auditoren, die alle genannten Kriterien erfüllen, dürfen die vorgeschriebenen Energieaudits durchführen – dies stellt sicher, dass die Prüfungen fachgerecht erfolgen und belastbare Ergebnisse liefern.
Nachweise über durchgeführte Energieaudits
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Energieaudit-Nachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der gesetzlich geforderten systematischen Analyse des Energieeinsatzes |
| Relevante Vorschriften / Normen | Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) |
| Zentrale Inhalte | • Auditumfang und -methodik |
| Verantwortlich | Energieauditor (extern oder intern qualifiziert) |
| Praxisrelevanz | Grundlage für Energieeffizienzmaßnahmen, Behörden- und Konzernnachweise |
Erläuterung:
Energieaudit-Nachweise dokumentieren eine systematische energetische Bestandsaufnahme und Bewertung eines oder mehrerer Gebäude gemäß den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Hierbei werden alle relevanten Energieverbräuche und Lastprofile detailliert analysiert, Ineffizienzen aufgedeckt und Einsparpotenziale identifiziert. Ein qualifizierter Energieauditor (z. B. BAFA-gelistet) führt diese Untersuchung nach anerkannten Standards (z. B. DIN EN 16247-1) durch und erstellt einen umfassenden Bericht mit konkreten Maßnahmenempfehlungen sowie einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (etwa Angabe von Amortisationszeiten) für jede Maßnahme.
Im Facility Management dient der Energieaudit-Bericht als strategisches Steuerungsinstrument, um fundiert über Investitionen in Energieeffizienz zu entscheiden und Verbesserungsmaßnahmen priorisieren zu können. Zudem erfüllt er eine wichtige Nachweisfunktion gegenüber Behörden (etwa im Rahmen
